Denkmal- und Ensembleschutz vs. Photovoltaik

Bei Gebäuden, die räumlich zusammenhängen, findet sich häufig der Begriff des „Ensembleschutzes“, der aus juristischer Sicht allerdings keine Relevanz findet und daher nicht definiert wird. Einen annähernd juristischen Hintergrund bietet jedoch die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz im § 62, bei der ein Aufzählungspunkt bezüglich genehmigungsfreier Vorhaben lautet: „Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in an und auf Dach- und Außenwandflächen […] ausgenommen sind Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern“ (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 lit. e LBauO). Aus denkmalpflegerischer Sicht geht es bei dem Begriff um das Lösen vom Einzeldenkmal und um die Betrachtung ganzer Gebäudekomplexe oder von historisch wertvollen Orten, wie etwa Plätzen, Parks oder Straßen. In der Vergangenheit führte u. a. dieser „Ensembleschutz“ oft dazu, dass PV-Anlagen auf entsprechenden Gebäuden nicht errichtet werden durften.1

Mittlerweile hat sich die PV-Branche an die Anforderungen des Denkmalschutzes angepasst und bietet denkmalkonforme Lösungen an, welche in Kapitel 8 beleuchtet werden. Beispielsweise gibt es speziell für den Denkmal- und Ensembleschutz entwickelte farbige PV-Module. So ließ etwa die Stadt Nürnberg auf ihrem neuen Rathaus rote PV-Module installieren, die mit dem Denkmalschutz konform gehen.2

Auch auf dem Pfaff-Gelände kommen rote Module zum Einsatz, um die regenerative Stromerzeugung mit dem Gebäudebild vereinbar zu gestalten. Auf dem Gebäude Pfaff 14 sind rote PV-Module auf dem Dach und an der Fassade installiert.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zuletzt sein Denkmalschutzgesetz an die Belange des Klimaschutzes angepasst. Die am 01. Juni 2022 in Kraft getretene Gesetzesnovelle erleichtert die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden.3

Die Entwicklungen zeigen deutlich: Der Denkmalschutz und die Nutzung oder vielmehr Installation von Photovoltaikanlagen sind mittlerweile keine Gegensätzlichkeiten mehr, sondern lassen sich miteinander vereinbaren!


  1. IfaS. (2005). „Strom aus der Sonne“, Leitfaden: Photovoltaik für Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz. ↩︎
  2. Baureferat der Stadt Nürnberg. (2015). Denkmalschutzkonforme PV-Anlagen mit roten Modulen. Abgerufen am 28. Februar 2022 von https://www.nuernberg.de/imperia/md/hochbauamt/dokumente/KEM/dina4_projektinfo_7015_pv_rote_module.pdf ↩︎
  3. PV magazine. (2022). Nordrhein-Westfalen – neues Denkmalschutzgesetz ermöglicht mehr Photovoltaik. Abgerufen am 17. August 2022 von https://www.pv-magazine.de/2022/04/08/nordrhein-westfalen-neues-denkmalschutzgesetz-ermoeglicht-mehr-photovoltaik/ ↩︎

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