Allgemeine Hinweise

Wussten Sie schon?

Zum Thema Photovoltaik haben wir einen Leitfaden zur Maximierung solarer Erträge veröffentlicht!

Grundsätzlich eignen sich alle Flächen der Außenhaut eines Gebäudes zur Installation von Solaranlagen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Dach- und Fassadenflächen, welche i. d. R. jedoch nicht komplett der Solarenergienutzung zur Verfügung stehen. Neben Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Fassadenanlagen haben generell einen geringeren Ertrag als Anlagen auf Dachflächen) ergeben sich heute noch häufig Einschränkungen aus denkmalschutzrechtlichen Belangen. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden sowie im Umfeld von denkmalgeschützten Ensembles kann grundsätzlich nicht ohne eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde erfolgen. Die Rechtsprechung hinsichtlich des Denkmalschutzes ist in Deutschland Angelegenheit der Länder und in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.

Allgemein können bei der Planung von Photovoltaikanlagen Handlungsempfehlungen eingehalten werden, die eine Genehmigung der Anlage begünstigen. Diese umfassen im Wesentlichen Aspekte, welche darauf abzielen, die Charakteristik des betreffenden Gebäudes möglichst zu erhalten. Kleine oder wenig einsehbare Photovoltaikanlagen sind ebenso dienlich wie die Anpassung der Komponenten hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur, um die Anlage in das Gesamtbild des Gebäudes zu integrieren.1

Nachfolgende Abbildung zeigt, welche Palette an unterschiedlichen Farben von mono- und polykristallinen PV-Modulen am Markt erhältlich sind.

Mono- und polykristalline PV-Module in verschiedenen Farben. © SolteQ
  1. Binder, T., & Leukefeld, T. (2014). Solarthermie im Denkmalschutz – Handlungsmöglichkeiten für Hauseigner und Architekten. Stuttgart. Abgerufen am 21. Oktober 2022 von https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/UrbanSolPlus_Solarthermie_im_Denkmalschutz.pdf ↩︎
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