Gemäß § 29 DSchG fördert das Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushaltes.
Parallel dazu erfolgt die Förderung energetischer Maßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEGBundesförderung für effiziente Gebäude EM 2024). Förderfähige Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderfähige Maßnahmen an der Heizungstechnik bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dabei sind Einzelmaßnahmen an denkmalgeschützten Nichtwohngebäuden (im Vergleich zu herkömmlichen Nichtwohngebäuden) auch dann förderfähig, wenn durch die Erweiterung oder den Ausbau neu entstehende Nichtwohnfläche 50 m² überschreitet.
Nicht förderfähig sind allerdings Einzelmaßnahmen im Rahmen von Anbauten, welche ein selbstständiges neues Gebäude bilden oder durch welche der Denkmalstatus des Gebäudes eingeschränkt oder aufgehoben wird. Es gelten die üblichen Fördersätze der Förderung BEG EM 2024. Über die KfW besteht die Möglichkeit eines Förderkredits für Nichtwohngebäude mit 5 – 10 % Tilgungszuschuss („Kredit 263“). Weitere Informationen sind auf der Website der KfW zu finden.
Das BMWK hat eine Förderdatenbank zu sämtlichen Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU eingerichtet.
Praxisbeispiel: Förderung des MVZMedizinisches Versorgungszentrum - Es handelt sich dabei um das denkmalgeschützte, ehemals "Neue Verwaltungsgebäude", das auf einen KfW 70 Standard saniert wird. Das Gebäude wurde vom Architekten Fritz Seeberger entworfen und von 1955 - 1958 errichtet.
Das MVZMedizinisches Versorgungszentrum - Es handelt sich dabei um das denkmalgeschützte, ehemals "Neue Verwaltungsgebäude", das auf einen KfW 70 Standard saniert wird. Das Gebäude wurde vom Architekten Fritz Seeberger entworfen und von 1955 - 1958 errichtet. wurde über das Förderprogramm „KfW 277“ (Sanierung) mit einem vergünstigten Kredit und einem Tilgungszuschuss gefördert. Das Gebäude erreichte das energetische Niveau eines „KfW-Effizienzhaus 70“ und erhielt für diese Sanierungsniveau einen Tilgungszuschuss von 17,5 % der förderfähigen Kosten. Hätte die Sanierung nur das „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ erreicht, wäre der vergünstigte Kredit nur mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % möglich gewesen.
Im Zuge des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojektes „EnStadt:Pfaff“ wurden auch innovative Gebäudekomponenten des MVZMedizinisches Versorgungszentrum - Es handelt sich dabei um das denkmalgeschützte, ehemals "Neue Verwaltungsgebäude", das auf einen KfW 70 Standard saniert wird. Das Gebäude wurde vom Architekten Fritz Seeberger entworfen und von 1955 - 1958 errichtet. gefördert. Dabei handelt es sich um die hochinnovativen Holzintegralfenster, welche im Zuge des Projektes von der Firma Becker360 unter Denkmalschutzauflagen entwickelt und verbaut wurden. Des Weiteren wurde die innovative Klimadecke aus Grafitelementen gefördert, da diese die Kühlleistung um 20 % verringert und auch eine energieeffizientere Beheizung der Räume ermöglicht.