Zusammenfassung

Aufgrund des besonderen Status eines denkmalgeschützten Gebäudes bestehen deutliche Unterschiede bei der Sanierung im Vergleich zu einem herkömmlichen Gebäude. Die Planungsphase wird deutlich verlängert, es besteht erhöhter Kommunikationsbedarf zwischen den Bauherren, Energieberatern, Fachplanern und der unteren Denkmalschutzbehörde. Jedes Bauteil, welches in jedweder Form den Status des Denkmalschutzes betrifft, muss so saniert werden, dass es weiterhin den Bestimmungen des Denkmalschutzes gerecht wird.

Hierdurch müssen unter Umständen Sonderlösungen, Spezialanfertigungen oder teurere Bauteile als bei einer herkömmlichen Sanierung Verwendung finden. Somit muss nicht nur mit einem zeitintensiven Genehmigungsverfahren, sondern auch mit Mehrkosten gerechnet werden. Der Gesetzgeber kommt dem Eigentümer jedoch entgegen, indem er die Hürden zum Erhalt der Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude senkt.

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