Denkmalgeschützte Gebäude in Rheinland-Pfalz und Deutschland

Der Bestand der Denkmäler ist in Deutschland nicht zentral erfasst. Die Bundesländer verfügen teilweise über Denkmallisten. Rheinland-Pfalz etwa nutzte die 1985 veröffentlichten Bände „Denkmaltopografie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz“ sowie die im Auftrag des Kulturministeriums in den Jahren 1996 – 2000 durchgeführte „Denkmal-Schnellerfassung“ in jenen Landkreisen und Städten, in welchen bis dato noch keine Denkmäler erfasst wurden, um den Bestand an Denkmälern zentral zu listen. Das Verzeichnis ist auf der Webseite der „Generaldirektion Kulturelles Erbe“ zu finden.

Für den deutschlandweiten Denkmalbestand existieren annehmbare Schätzungen. Für den Spartenbericht „Baukultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege 2018“ des Statistisches Bundesamtes wurden Daten der Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie sowie amtliche Datenquellen gesammelt sowie analysiert.1

Der Bericht verweist jedoch auf eine mangelnde Datenlage und gibt folgende Daten eher als Mindestzahlen denn als vollständiges Bild an: 2017 gab es in Deutschland rund eine Million Denkmäler; davon 63 % Baudenkmäler, also Einzelbau-, Gartendenkmäler oder Denkmalbereiche (Ensembles), und 37 % Bodendenkmäler. Im Jahr 2017 machten die 660.000 Baudenkmäler 2,9 % des Gesamtgebäudebestandes in Deutschland aus. Weiterhin gibt der Bericht an, dass Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt 494 Millionen Euro für den Erhalt und die Pflege von Denkmälern ausgaben. Mit 48 % trugen die Länder, gefolgt von den Gemeinden mit 35 %, dabei den größten Anteil.

Mittlerweile spricht die Bundesregierung auf ihrer Homepage von schätzungsweise 1,3 Millionen Kulturdenkmälern in Deutschland.2 Diese unterscheiden sich teilweise enorm. Der Begriff „Denkmal“ wird oft mit historischen, prachtvollen Bauten in Verbindung gebracht. Jedoch können auch vermeintlich einfache Wohngebäude oder Gebäude der Nachkriegszeit, wie manche Plattenbauten oder unscheinbare Verwaltungsgebäude in Stahlskelettbauweise dem Denkmalschutz unterliegen. Welche juristischen Bedingungen bei einer potenziellen Sanierung solcher Gebäude vorliegen, soll das nächste Kapitel aufzeigen.


  1. Statistisches Bundesamt – Destatis. (2018). Bildung und Kultur – Spartenbericht Baukultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege. ↩︎
  2. Stand: 01.09.2021. Berlin. Abgerufen am 27. 06 2022 von https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kunst-kulturfoerderung/foerderbereiche/denkmalschutz-und-baukultur ↩︎
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