Seit dem 01. Juli 2021 fördert der Bund im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGBundesförderung für effiziente Gebäude) Nachhaltigkeitsaspekte beim Neubau oder bei der Modernisierung von Gebäuden durch eine eigene Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) in Form von zusätzlichen 5 % Tilgungszuschuss in der Kreditförderung.[1] Als Nachweis zum Erhalt der Förderung wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefordert. Dieses staatliche Qualitätssiegel soll die Aspekte der Nachhaltigkeit „vereinheitlichen“ und messbar machen.
Die Kosten für die Zertifizierung setzen sich aus den Zertifizierungsgebühren und etwaigen Honorarkosten für Nachhaltigkeitsexperten zusammen und hängen von der Art und Größe des Gebäudes sowie vom Aufwand für die Experten ab.
Für Nichtwohngebäude erfolgt eine Bewertung entsprechend einer der beiden Bewertungssysteme DGNB oder BNB. Dabei gibt es unterschiedliche Anforderungen, die es zur Zertifizierung einzuhalten gilt.
Allgemeine Anforderungen
Es existieren allgemeine Anforderungen, welche sich je nach akkreditierter Zertifizierungsstelle unterscheiden können. U. a. zählen folgende Anforderungen zu dieser Gruppe:
- soziokulturelle und funktionale Qualität
- ökonomische Qualität
- ökologische Qualität
- technische Qualität
- Prozessqualität
- Komfort und Funktionalität
- Ressourceninanspruchnahme und Umweltwirkungen
- Effizienz, Kosten und langfristige Wertstabilität
- Planungsprozesse und Voraussetzung für die Bewirtschaftung
Besondere Anforderungen
Außerdem bestehen bei Nichtwohngebäuden Mindestanforderungen in den folgenden sechs Kriterien:
- Treibhausgase und Primärenergie im Lebenszyklus
- nachhaltige Materialgewinnung
- Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
- Barrierefreiheit
- Naturgefahren am Standort
- Gründach
Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de oder unter www.qng.info. Grundsätzlich kann es bei der Nachhaltigkeitszertifizierung denkmalgeschützter Gebäude auch zu Konflikten mit dem Denkmalschutz kommen. Insbesondere gilt dies, wenn es um die Wahl von (sichtbaren) Materialien geht oder sonstigen Maßnahmen, welche das Außenbild des jeweiligen Gebäudes aus Sicht der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stark beeinträchtigen würden. Beispiele zeigen jedoch, dass eine Vereinbarkeit auch möglich sein kann. So erhielt das denkmalgeschützte Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei der Komplettmodernisierung im Jahr 2014 das silberne Gütesiegel.1
Die Zertifizierung erfordert jedoch bei denkmalgeschützten Gebäuden einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand, wodurch sich die Anzahl dieser Beispiele eher in Grenzen hält. Ist eine Durchführung angedacht, müssen alle Beteiligten frühzeitig in den Prozess einbezogen werden.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. (2023). bnb-nachhaltigesbauen.de. Abgerufen am 13. 02 2024 von https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/beispiele/ ↩︎