Wärmeverteilung

Eingriff in die Bausubstanz

Neben der Festlegung eines Energieträgers und korrespondierend mit einer jeweiligen Versorgungstechnik ist die Auswahl einer für die Denkmalschutzanforderungen geeigneten Wärmeverteilung vordergründig, da diese die innere Raumstruktur und das Innenraumbild maßgeblich beeinflusst. Die Verlegung neuer Rohrleitungen für die Wärme-, Kälte- oder Warmwasserversorgung ist, wie auch die Installation neuer Lüftungskanäle, ein wesentlicher Eingriff in die Bausubstanz, der mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgeklärt werden muss.

Geringinvestive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Im Zuge der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes können manche Bestandteile der Anlagentechnik durch geringe Mittel effizienter aufgestellt werden. Bei allen folgenden Maßnahmen sollte zuvor die zuständige Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden. Im Zuge eines BEG 2024 geförderten Heizungstausches sind folgende Maßnahmen verpflichtend durchzuführen:

  • Eine Dämmung der Rohrleitungen, welche bis dato ungedämmt waren, birgt einfach abzuschöpfende Einsparpotenziale.
  • Der Austausch von alten Heizungspumpen durch moderne Hocheffizienzpumpen senkt den Energiebedarf und amortisiert sich i. d. R. nach wenigen Jahren.
  • Ein hydraulischer Abgleich sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Heizwärme zu jedem einzelnen Heizkörper im Gebäude, wodurch die Vorlauftemperatur gesenkt werden und es zu Energieeinsparungen kommen kann.
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