Bei der energetischen Sanierung muss auch die Warmwasserversorgung geprüft werden, da auch hier Einsparpotenziale zu finden sind. Dabei muss – stets in Absprache mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde – auch entschieden werden, ob nach der Sanierung die Versorgung zentral oder dezentral erfolgen soll. Bereits die Nachrüstung einer zentralen Bestandsanlage erfordert unter Umständen bauliche Veränderungen; etwa durch das Verlegen neuer Leitungen, was einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde bedarf. Daher muss die Warmwasserversorgung sorgfältig und fachplanerisch geprüft werden, auch um hygienischen Anforderungen gerecht zu werden.
Zentrale Anlagen bestehen aus einem Warmwasserspeicher, welcher zumeist an der zentralen Heizungsanlage angeschlossen ist. Hierdurch sind zentrale Systeme wesentlich energieeffizienter als dezentrale. Dies gilt i. d. R. auch, obwohl bei dezentralen Versorgungen, etwa durch eine Gastherme oder einen Durchlauferhitzer, weniger Leitungsverluste und keine Speicherverluste auftreten. Die dezentralen Systeme wiederum haben den Vorteil, dass sie ein Abschalten der zentralen Heizung während der Sommermonate erlauben. Zugleich unterliegen dezentrale Systeme keinen erhöhten Hygienestandards zur Vermeidung von mit Legionellen verunreinigtem Wasser.
Eine dezentrale, strombasierte Warmwasserbereitung ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Gebäude einen geringen Warmwasserbedarf hat oder über eine PV-Anlage mit Batteriespeicher verfügt. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden ist im Einzelfall die Installation von PV-Anlagen möglich. Durch eine solche Kombination sinkt der Primärenergieverbrauch des Gebäudes.
Je nach Bedarf im Objekt und baulicher Situation und Gegebenheiten muss ein geeignetes System gefunden und mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.