Bei der Dämmung der Gebäudehülle zum Erdreich muss unterschieden werden, ob die Kellerräume beheizt werden oder nicht. Wird ein Keller nicht beheizt, kommt grundsätzlich eine Dämmung der Kellerdecke infrage. Dies hat zwei Vorteile: Neben den energetischen Einsparungen steigern Kellerdeckendämmungen die thermische Behaglichkeit, da der Fußboden im Erdgeschoss nicht auskühlt. Verfügen die Kellerräume über eine ausreichende Deckenhöhe, kann die Dämmung unterhalb der Kellerdecke angebracht werden. Dabei kann auf Dämmplatten oder eine Dämmung im Spray-On-Verfahren zurückgegriffen werden, was den Installationsaufwand verringert. Zur Vermeidung von Wärmebrücken durch Innenwände sollten Dämmkeile angebracht werden. Folgende Abbildung zeigt schematisch die Effekte von Dämmkeilen bei einer Kellerdeckendämmung.
Sind die Kellerdecken zu niedrig oder die Kellerräume erhaltenswert, kann die Dämmung auf dem Fußboden des Erdgeschosses angebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine deutliche Anhebung des Bodens vermieden werden sollte. Bei dieser Option kann die Dämmschicht auch als Schalldämmung dienen. Diese Variante eignet sich besonders dann, wenn aufgrund der Installation einer Fußbodenheizung der Fußboden ohnehin erneuert und bearbeitet wird. In denkmalgeschützten Gebäuden finden sich häufig Gewölbe- oder Kappendecken, wobei trotz der Wölbung eine Dämmung von unterhalb oft möglich ist. Kommt diese Option aus denkmalpflegerischer Sicht nicht infrage, muss der jeweilige Keller von oberhalb gedämmt werden. Bei Holzbalkendecken besteht zudem die Option einer Zwischenbalkendämmung.
Praxisbeispiel: Umgang mit dem unteren, thermischen Gebäudeabschluss beim MVZMedizinisches Versorgungszentrum - Es handelt sich dabei um das denkmalgeschützte, ehemals "Neue Verwaltungsgebäude", das auf einen KfW 70 Standard saniert wird. Das Gebäude wurde vom Architekten Fritz Seeberger entworfen und von 1955 - 1958 errichtet.
Im MVZMedizinisches Versorgungszentrum - Es handelt sich dabei um das denkmalgeschützte, ehemals "Neue Verwaltungsgebäude", das auf einen KfW 70 Standard saniert wird. Das Gebäude wurde vom Architekten Fritz Seeberger entworfen und von 1955 - 1958 errichtet. wird ein Großteil des Kellers beheizt. In diesem Bereich bildet die Bodenplatte den unteren thermischen Gebäudeabschluss. Im Rahmen der Sanierung konnte ihr U-Wert durch den Einbau von 100 mm starken PUR-Platten von 2,8 W/(m²K) auf 0,21 W/(m²K) verbessert werden. Dies war möglich, da die ursprünglichen Deckenhöhen mit 3,20 m auch nach der Sanierung für die geplante Nutzung noch ausreichend sind. In Bereichen zu unbeheizten Kellerräumen bildet die Kellerdecke den unteren thermischen Gebäudeabschluss. Ihre Dämmung wurde konstruktionsbedingt zweigeteilt ausgeführt. In Summe sind 160 mm Dämmplatten aus PUR mit einer WLZ 023 auf der Kellerdecke verlegt und unter der Kellerdecke angebracht. Der U-Wert der Kellerdecke verbessert sich durch diese Maßnahmen von 2,0 W/(m²K) auf 0,14 W/(m²K). Mit den unterschiedlichen Schichtdicken wurden unterschiedliche Stärken von Bodenbelagsaufbauten ausnivelliert.
- Stadt Wiesbaden. (2015). Leitfaden „Energetisches Sanieren denkmalgeschützter Gebäude in Wiesbaden“. Wiesbaden. ↩︎